Der Aufsichtsrat der W.E.B
Die Hauptaufgabe des Aufsichtsrates besteht grundsätzlich in der Kontrolle der Geschäftsführung einer Aktiengesellschaft. Gesetzlich sind mindestens vier Sitzungen pro Jahr abzuhalten, in denen die Geschäftsführung jeweils umfangreich über die Lage des Unternehmens sowie den Gang der Geschäfte berichtet. Bei der WEB Windenergie AG finden im Laufe eines Jahres deutlich mehr Aufsichtsratssitzungen statt, so waren es im Jahr 2010 z. B. neun. Darüber hinaus finden je nach Bedarf auch einige Besprechungen des Aufsichtsrates statt.






