11. ordentliche Hauptversammlung

Einladung zur

11. ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der WEB Windenergie AG ein, die am Freitag, den 18.6.2010 um 15:00 Uhr im Stadtsaal Waidhofen an der Thaya, Franz Leisser-Straße 2, stattfindet.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2009 samt Lagebericht des Vorstands, des Vorschlags für die Ergebnisverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2009.

2. a) Aktualisierung der Satzung: Ersatz des Wortes „Reingewinn“ in § 20 Abs 2 durch das Wort „Bilanzgewinn“, Änderung des § 21, sodass dieser lautet „Über die Verwendung des Bilanzgewinnes beschließt die Hauptversammlung. Die Hauptversammlung kann den Bilanzgewinn ganz oder teilweise von der Verteilung ausschließen.“

Die Anträge auf Satzungsaktualisierung wurden mit 100 % angenommen.

b) Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses des Geschäftsjahres 2009.

Der Antrag, den Bilanzgewinn in der Höhe von Euro 734.512,53 in die freie Gewinnrücklage umzubuchen und keine Dividende auszuschütten, wurde mit 99,8 % angenommen.

Es wird von Herrn Ludwig Eidenhammer der Antrag eingebracht, dass eine moderate Dividende ausgeschüttet wird und zwar für das Jahr 2009 in der Höhe von 30% des Bilanzgewinnes.

Über den Antrag von Herrn Ludwig Eidenhammer wurde daher nicht abgestimmt.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009.

Der Antrag, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2009 die Entlastung zu erteilen, wurde mit 100 % angenommen. Der Antrag, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 die Entlastung zu erteilen, wurde ebenfalls mit 100 % angenommen.

4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010.

Der Antrag, die KPMG Niederösterreich GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Bahnhofsplatz 1, 2340 Mödling, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu bestellen, wurde mit 100 % angenommen.

5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2010.

Der Antag, die bisherige Regelung beizubehalten, sodass auch für das Geschäftsjahr 2010 eine Pauschalentschädigung in der Höhe von Euro 15.000,-- an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates ausgezahlt wird, an den Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrates eine Pauschalentschädigung in der Höhe von Euro 13.000,-- und an die übrigen Mitglieder Euro 12.000,--, wurde mit 99,91 % angenommen.

Enthaltungen werden vom anwesenden Grundkapital abgezogen und beeinflussen daher nicht das Gesamtergebnis von 100 %.